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Halterlizenz für Kampfhunde |
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Bei Nichteinhaltung drohen drastische Strafen
Wer einen Kampfhund oder ein anderes gefährliches Tier besitzt, muss innerhalb eines Monats im Rathaus von Santa Cruz eine Halterlizenz beantragen (noch beschränkt sich diese Vorschrift auf Teneriffa - noch !) und das Tier in eine Liste eintragen lassen. Wer eine solche Lizenz nicht vorweisen kann, dem drohen empfindliche Geldstrafen. Strafbar macht sich auch, wer einen potentiell gefährlichen Hund frei herumlaufen lässt und nicht dafür sorgt, dass er nicht weglaufen kann oder wer ihn ohne Maulkorb oder Leine an öffentlichen Orten frei laufen lässt.
Folgende Nachweise sind für eine Halterlizenz notwendig: Nachweis der Volljährigkeit , die Fähigkeit, für den Hund zu sorgen, ein polizeiliches Führungszeugnis, die Bestätigung der psychologischen Eignung und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Wer Zweifel hat, ob sein Hund als gefährlich eingestuft wird, der kann sich an den Tierschutzdienst wenden.
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