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Was brauch ich
Wer sich für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen
ununterbrochen in Spanien aufhält, benötigt eine
sogenannte Tarjeta de Residencia, eine Aufenthaltserlaubnis.
Diese Regelung gilt auch für EU-Angehörige. Da Spanien
und Deutschland im Rahmen der EU dem sogenannten Schengener
Abkommen über den weitgehenden Verzicht von Grenzkontrollen
innerhalb der Gemeinschaftsgrenzen angehören, ist jedoch
die Überwachung der Einhaltung der spanischen
Aufenthaltsnormen schwierig. In deren Praxis ist deshalb
auf diesem Gebiet eine große Grauzone zu verzeichnen. Man
sollte gleichwohl wissen, dass die Nichteinhaltung der
aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu Verwaltungssanktionen
führen kann.
Bei Stellung des Antrags auf Erteilung der Residencia
- Solicitud de Tarjeta de Regimen Comunitario -
sind folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
1. Gültiger Reisepass oder Personalausweis
2. Vier Passfotos mit dem Namen auf der Rückseite
3. Kontoauszug oder Bankbescheinigung, aus denen hervorgeht,
dass der Antragsteller über ein monatliches
Mindesteinkommen von ca. 400 Euro verfügt.
4. Bei Rentner: Rentenbescheinigung
5. Gültige Krankenversicherung
Bei Antragsstellern, die sich im Erwerbsleben befinden,
müssen Arbeitnehmer den gültigen Arbeitsvertrag versehen
mit dem Bestätigungsvermerk des Arbeitsamtes
- Oficina del INEM -
vorlegen wie auch die Urkunden TCA und TCA 2 des Arbeitgebers.
Selbständige müssen folgende Nachweise erbringen:
1. Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde
zwecks Zahlung der Gewerbesteuer
2. Kaufurkunde des Geschäftslokals oder Pachtvertrag
3. Anmeldung als Selbständige
4. Vorlage einer beglaubigten Kopie des Gesellschaftsvertrages,
falls der Antragsteller Verwalter einer S.A oder S.L. ist.
Wer seinen Dauerwohnsitz nach Spanien verlegt und die residencia
erhalten hat, unterliegt auch den übrigen spanischen Normen,
also beispielsweise Bestimmungen über Führerscheine. Insoweit
ist es von Wichtigkeit zu wissen, dass nach spanischen
Rechtsnormen periodisch Tests und Prüfungen abzulegen sind,
damit die Gültigkeit der Fahrerlaubnis erhalten bleibt. Man
sollte sich deshalb vor Antragstellung hinsichtlich der
Residencia über alle zusätzlichen Rechte und Pflichten
informieren, die mit der residencia dann auch verbunden sind.
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