Tenerife Gran Canaria La Gomera Fuerteventura Lanzarote El Hierro La Palma  
Sitemap Privacy
EMail Kontakt
NACHRICHTEN UMFRAGE HOME SPORT
REISEINFO
    Flüge
    Hotels
    Unterkünfte
    Autovermietungen
    Alles Inklusive
    Reiseversicherung
    Reisebüros
REISETIPS A-Z
    Allgemeine Tips
    Cafe
    Einreise
    Excursionen
    Fährverbindungen   
    Gesundheit
    Infocenter
    Internetcafe
    Kultur
    Märkte
    Medien
    Restaurants
    Steuern
    Telefonieren
    Trinkgeld
    Unterhaltung
    Verpflegung
    Versicherung
    Zoll
LAND UND LEUTE
    Traditionen
    Ab vom Tourismus
    Landschaften
    Klima
    Jahreszeiten
    Industrie
    Geschichte
RESIDENCIA
    Beantragung
      Was brauch ich
      Was muss ich beachten
      Wie lange habe ich sie
      Welche Rechte hab ich
      Welche Pflichten
      Was passiert dann
WETTER
    Vorschau
    Akuell
BRANCHEN
    Teneriffa
    La Gomera
    Gran Canaria
    El Hierro
    Lanzarote
    Fuerteventura
    La Palma
FINANZEN
    Banken
    Wechselkurse
    Konten
MY SOLCANARIAS
    Gratis EMailaccount
    Mitglied werden
    Werbung schalten
    Urlaubsgruss
    Gallerie
Residencia
Was brauch ich


Wer sich für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen
ununterbrochen in Spanien aufhält, benötigt eine
sogenannte Tarjeta de Residencia, eine Aufenthaltserlaubnis.

Diese Regelung gilt auch für EU-Angehörige. Da Spanien
und Deutschland im Rahmen der EU dem sogenannten Schengener
Abkommen über den weitgehenden Verzicht von Grenzkontrollen
innerhalb der Gemeinschaftsgrenzen angehören, ist jedoch
die Überwachung der Einhaltung der spanischen
Aufenthaltsnormen schwierig. In deren Praxis ist deshalb
auf diesem Gebiet eine große Grauzone zu verzeichnen. Man
sollte gleichwohl wissen, dass die Nichteinhaltung der
aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu Verwaltungssanktionen
führen kann.

Bei Stellung des Antrags auf Erteilung der Residencia
- Solicitud de Tarjeta de Regimen Comunitario -
sind folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:

1. Gültiger Reisepass oder Personalausweis

2. Vier Passfotos mit dem Namen auf der Rückseite

3. Kontoauszug oder Bankbescheinigung, aus denen hervorgeht,
dass der Antragsteller über ein monatliches
Mindesteinkommen von ca. 400 Euro verfügt.

4. Bei Rentner: Rentenbescheinigung

5. Gültige Krankenversicherung



Bei Antragsstellern, die sich im Erwerbsleben befinden,
müssen Arbeitnehmer den gültigen Arbeitsvertrag versehen
mit dem Bestätigungsvermerk des Arbeitsamtes
- Oficina del INEM -
vorlegen wie auch die Urkunden TCA und TCA 2 des Arbeitgebers.

Selbständige müssen folgende Nachweise erbringen:

1. Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde
zwecks Zahlung der Gewerbesteuer

2. Kaufurkunde des Geschäftslokals oder Pachtvertrag

3. Anmeldung als Selbständige

4. Vorlage einer beglaubigten Kopie des Gesellschaftsvertrages,
falls der Antragsteller Verwalter einer S.A oder S.L. ist.



Wer seinen Dauerwohnsitz nach Spanien verlegt und die residencia
erhalten hat, unterliegt auch den übrigen spanischen Normen,
also beispielsweise Bestimmungen über Führerscheine. Insoweit
ist es von Wichtigkeit zu wissen, dass nach spanischen
Rechtsnormen periodisch Tests und Prüfungen abzulegen sind,
damit die Gültigkeit der Fahrerlaubnis erhalten bleibt. Man
sollte sich deshalb vor Antragstellung hinsichtlich der
Residencia über alle zusätzlichen Rechte und Pflichten
informieren, die mit der residencia dann auch verbunden sind.
 Umfrage
 Bewerten Sie Ihren Urlaub.
 Wie war Ihre Unterkunft?
 Was war an Ihrem Urlaub
 empehlenswert und was hat
 Ihnen nicht gefallen. weiter
 Urlaubserlebnisse
 Schreiben Sie uns Ihr
 Urlaubserlebniss, was wir
 anderen Besuchern, zum lesen
 bereitstellen koennen.
weiter   .
Kontakt Newsletter Privacy Unternehmen EMail Werbung © Copyright Solcanarias 2002